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ÖKOLOGISCHE BAUBEGLEITUNG
Im Rahmen einer Baugenehmigung legt die zuständige Genehmigungsbehörde arten- und naturschutzrechtliche Bestimmungen fest und fordert in der Regel eine ökologische Baubegleitung zur Sicherung dieser Vorgaben.
Um sicherzustellen, dass diese arten- und naturschutzrechtlichen Vorgaben während des Baus eingehalten werden, ist eine Überwachung durch qualifiziertes Fachpersonal unerlässlich.
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